100 Jahre nach dem Ende des deutschen Kolonialreichs: Erklärung des bundesweiten Netzwerks zur Dekolonisierung der Erinnerungskultur

Berlin, 23. November 2018

Am 25. November 2018 jährt sich das Ende des deutschen Kolonialreichs in Afrika,
Ozeanien und Asien zum 100. Mal. Die brutale Durchsetzung deutscher Interessen während der 35-jährigen direkten Kolonialherrschaft kostete schätzungsweise einer Million Menschen – vor allem afrikanischer Herkunft – das Leben. Nicht nur Deutschlands Genozid an den Herero und Nama, sondern auch der Maji-Maji-
Krieg und der Feldzug Lettow-Vorbecks im Ersten Weltkrieg in Ostafrika waren Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Doch die Kolonialzeit hat nicht nur die ehemaligen Kolonien nachhaltig verändert. Zwar sind Kolonialismus und antikolonialer Widerstand aus dem kollektiven Gedächtnis der deutschen Mehrheitsgesellschaft verdrängt worden. Trotzdem ist auch diese Gesellschaft von 600 Jahren europäischem Kolonialismus entscheidend geprägt. Davon zeugt der anhaltende strukturelle und institutionelle Rassismus. Das spiegelt sich in Hunderten von
kolonialrassistischen Straßennamen und Denkmälern wider. Das belegt die Anwesenheit
Tausender sterblicher Überreste, die für menschenverachtende Forschungen in deutsche
Sammlungen verschleppt wurden. Daran erinnern zehntausende, im kolonialen Gewaltkontext angeeignete Kulturgüter in deutschen Museen.

Der koloniale Raubbau an Mensch und Natur setzt sich heute als andauernde globale
Ungerechtigkeit, als ungleiche Verteilung von Reichtum, Ressourcen und politischem
Einfluss fort. Besonders betroffen von struktureller Benachteiligung sind Menschen in Afrika und in der afrikanischen Diaspora. Um darauf hinzuweisen und den Beitrag von Menschen in Afrika und in der afrikanischen Diaspora an der Aufarbeitung der daraus erwachsenden Herausforderungen zu würdigen, haben die Vereinten Nationen 2015 die
International Decade for People of African Descent ausgerufen.

Aus diesen Gründen begrüßen wir, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag
2018 die Kolonialzeit erstmals als eines der zentralen Themen der Erinnerungskultur in
Deutschland benannt hat. Zugleich protestieren wir entschieden gegen ihre Auffassung, dass es dabei nur um die „deutsche Kolonialgeschichte“ gehen würde. Denn nicht nur ist
Kolonialgeschichte eben keine nationale, sondern eine verwobene Geschichte Kolonisierender und Kolonisierter, welche nicht länger einseitig von Deutschland aus
interpretiert werden darf. Es ist vor allem auch nicht hinnehmbar, dass der deutsche
Kolonialismus – im Gegensatz zu der im Koalitionsvertrag eindeutig verurteilten
NS-Terrorherrschaft und zum ebenfalls kritisch bewerteten SED-Regime – nicht
explizit als Unrechtsherrschaft anerkannt wird.

Wir fordern die Bundesregierung, die Bundesländer und die Kommunen dazu auf:

– den Kolonialismus entsprechend Art. 14 der Erklärung der UN-Weltkonferenz gegen
Rassismus von Durban 2001, welche die Bundesregierung unterzeichnet hat, als Unrecht zu benennen und unmissverständlich zu verurteilen.

– jegliche Forschung an menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten, die nicht der Rückführung dieser Gebeine dient, sofort zu stoppen. Die Identifizierung und Rückgabe der für kolonialrassistische Forschungen missbrauchten human remains ist eine der dringlichsten geschichtspolitischen Aufgaben unserer Zeit und soll gemeinsam mit Expert*innen der Herkunftsgesellschaften erfolgen. Die betroffenen, ehemals kolonisierten Staaten und Gemeinschaften sind umgehend über den Verbleib ihrer verschleppten Vorfahr*innen und zu informieren, die in einer Online-Datenbank verzeichnet werden müssen. Zur schnellstmöglichen Bewältigung dieser Aufgabe sollen kurzfristig ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wer 600 Millionen Euro für den Aufbau des Humboldt Forums im Berliner Schloss ausgibt, darf an dieser Stelle nicht von fehlenden Geldern sprechen.

– dem Beispiel der Bundesländer Hamburg und Berlin zu folgen, welche die Nachfahr*innen der Opfer des deutschen Genozids (1904–08) an den Herero und Nama bereits um Entschuldigung gebeten haben. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine Anerkennung des Genozids und eine offizielle Bitte um Entschuldigung durch den Bundestag und die Bundesregierung trotz jahrelanger deutsch-namibischer Regierungsverhandlungen noch immer nicht erfolgt ist. Nach der UN-Deklaration für die Rechte indigener Völker dürfen die selbstbestimmten Vertreter*innen der Herero und Nama nicht länger von diesen für sie entscheidenden Verhandlungen ausgeschlossen werden. Im Rahmen des von ihnen geforderten Trialogs soll auch über die Höhe der an die Herero- und Nama-Gemeinschaften zu zahlenden Entschädigungen für den von der deutschen Regierung im Rahmen des Genozids vollzogenen Land-und Viehraub verhandelt werden.

-die offenbar über Jahrzehnte vernachlässigte Provenienzforschung zu Kulturobjekten aus kolonialen Kontexten in deutschen Museen und Sammlungen mit erheblich mehr finanziellen Mitteln auszustatten und voranzutreiben. Die Objektgeschichten, die Umstände der ungleichen Aneignung oder des Kulturgüterraubs müssen in enger Zusammenarbeit mit Expert*innen aus den betroffenen Gesellschaften erarbeitet sowie sukzessive und mehrsprachig in eine öffentlich zugängliche Online-Datenbank gestellt werden. Über den Verbleib der in kolonialen Gewaltkontexten angeeigneten Kulturschätze sollen die betroffenen Gesellschaften proaktiv informiert werden.

-der geplanten Rückgabe von Objekten aus Hendrik Witboois Privatbesitz durch Baden-Württemberg zeitnah weitere Restitutionen von gewaltsam angeeigneten Kulturgütern folgen zu lassen. Den Vorschlag eines Verleihs erbeuteter Objekte an die Herkunftsgesellschaften, wie er für die einzigartigen Benin-Bronzen angedacht ist, lehnen wir als Zumutung für die Enteigneten ab. Vielmehr muss die Restitution aller Objekte aus kolonialen Kontexten, deren rechtmäßiger Erwerb nicht nachweisbar ist, angeboten werden. Die Voraussetzungen für eine Rückgabe solcher Kulturschätze aus der Zeit 1884 – 1918, in der Teile Afrikas, Ozeaniens und Asiens unter deutscher Herrschaft standen, sollen im Laufe der kommenden vier Jahre geschaffen werden.

– umfassende Konzepte zur kritischen Auseinandersetzung mit der Kolonialgeschichte und seinen Folgen sowie zur Dekolonisierung der Erinnerungskultur auf der Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen zu erarbeiten. Diese Konzepte sollen unter maßgeblicher Beteiligung der Nachfahr*innen Kolonisierter und in enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiativen erstellt und umgesetzt werden.

-am Platz der Berliner Afrika-Konferenz 1884/85 und in anderen Städten in Deutschland Mahnmale für die Opfer von Kolonialismus, Versklavung und Rassismus sowie Lern-und Gedenkstätten zu errichten. Bei der Konzeption solcher Erinnerungsorte sind die bundesweiten und regionalen Organisationen der Nachfahr*innen Kolonisierter von Beginn an maßgeblich einzubeziehen. Diese Erinnerungsorte sollen wie jene zur NS-Terrorherrschaft und zum SED-Regime in der Gedenkstättenkonzeption des Bundes Berücksichtigung finden. Bei der Errichtung und Ausstattung von Mahnmalen sowie Lern-und Gedenkstätten in Deutschlands ehemaligen Kolonien sollen die Nachfahr*innen der Kolonisierten finanziell unterstützt werden.

-Straßen, die durch ihren Namen Kolonialakteur*innen und -verbrecher*innen ehren oder rassistische Fremdbezeichnungen fortschreiben, in Würdigung von Persönlichkeiten des antikolonialen Widerstands umzubenennen. Die Benennungsgeschichten der Straßen sollen in der Folge auf einer Informationstafel sichtbar gemacht werden. An Straßen, deren Namen durch Ortsbezeichnungen oder auf andere Weise einen Bezug zur Kolonialgeschichte herstellen, braucht es kritische Kommentierungstafeln.

-den schulischen und universitären Geschichtsunterricht zu globalisieren und zu diversifizieren. Der kritischen Auseinandersetzung mit dem europäischen Kolonialismus und Rassismus sowie der Erinnerung und Würdigung des antikolonialen Widerstands muss ein zentraler Platz in den Lehrplänen von Schulen, Universitäten und Fortbildungseinrichtungen für Lehrkräfte eingeräumt werden. Die Zusammenarbeit von Bildungsinstitutionen mit externen Bildungsexpert*innen aus Initiativen zur Dekolonisierung und gegen Rassismus ist stärker zu fördern. Das neue Bundesprogramm „Jugend erinnert“ soll thematisch um die kritische Auseinandersetzung mit dem europäischen und deutschen Kolonialismus erweitert werden. Zudem soll eine namibisch-deutsche Schulbuchkommission einberufen werden.

-die öffentlichen Museen zu dekolonisieren. In ihrer Repräsentation basieren die meisten europäischen Museen noch heute auf den eurozentrischen und nationalistischen Ideen des 19. Jahrhunderts, die zu einer rassistischen Konstruktion des außereuropäischen „Anderen“ geführt haben. In den Ausstellungsnarrativen wird die gewaltvolle Kolonialgeschichte zudem oft verharmlost oder verschwiegen. Die Nachkommen der Kolonisierten müssen als maßgebliche Expert*innen eingeladen werden, um in den Museumsteams eingebunden zu werden.

Die am Bundestreffen der Initiativen zur Dekolonisierung der Erinnerungskultur am 17./18. November 2018 in Berlin teilnehmenden Organisationen:


AfricAvenir International
AFROTAK TV cyberNomads
Arbeitskreis Hamburg Postkolonial
Arbeitskreis Koloniales Vergessen. Quo Vadis, Hamburg?
Arbeitskreis Panafrikanismus München
Arca – Afrikanisches Bildungszentrum e. V.
Augsburg postkolonial
Berlin Postkolonial
Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag – BER
Cottbus postkolonial und postsozialistisch
decolonize Jena
Decolonise Academia; Tübingen
Düsseldorf postkolonial
Dresden Postkolonial
FuturAfrik – Forum für Globale Gerechtigkeit
Halle Postkolonial
Initiative Schwarze Menschen in Deutschland – ISD
kassel postkolonial
Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika – KASA
Leipzig Postkolonial
[muc] münchen postkolonial
Potsdam postcolonial
Schwarze Diaspora Hochschulgruppe Potsdam
Tanzania-Network.de

2018-11-23_Resolution_Bundestreffen

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